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E-Zigarette und Jugendschutzgesetz: Auf welche gesetzlichen Bestimmungen Du achten musst

E-Zigarette und Jugendschutzgesetz: Auf welche gesetzlichen Bestimmungen Du achten musst

Dampfen wird immer beliebter! Was vor einigen Jahren noch vergleichsweise wenige Liebhaber genossen haben, erfreut sich mittlerweile einer immer größer werdenden Fan-Gemeinde. Mit der steigenden Anzahl an Konsumenten steigt natürlich auch die öffentliche Wahrnehmung. Daher war es nur eine Frage der Zeit, bis "E-Zigarette und Jugendschutzgesetz" ein Thema wurde.

Ab 1951  regelte und verbot das Jugendschutzgesetz das Rauchen von Tabak und herkömmlichen Zigaretten für unter 16-Jährige in der Öffentlichkeit. Der Verkauf an Jugendliche wurde übrigens erst 2002 verboten! Seit September 2007 ist der Verkauf und Konsum von herkömmlichen Zigaretten und Tabakwaren per Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt. Die erste E-Zigarette kam erst 2004 auf den Markt. Nach der Markteinführung in China dauerte es einige Jahre, bis der Trend Europa und schließlich Deutschland erreichte – ein Grund, warum es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Gesetze für Jugendliche über den Umgang mit E-Zigaretten gab.

E-Zigarette und Gesundheit

seit 2016 untersagt das Jugendschutzgesetz Verkauf und Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten an unter 18-Jährige!

Seit dem 1. April 2016 gibt es auch ein E-Zigarette-Jugendschutzgesetz. E-Liquids, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen seitdem nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. Auch der Konsum ist für Jugendliche seitdem verboten. Vor allem Onlineshops müssen dafür sorgen, dass Jugendliche keine E-Zigaretten kaufen können. Wahrscheinlich hast Du bei Deinem letzten Besuch unseres Onlineshops bemerkt, dass Du erst bestätigen musstest, über 18 Jahre alt zu sein!

Natürlich reicht das noch lange nicht aus, um den Jugendschutz wirklich zu gewährleisten. Bei einer Bestellung im Onlineshop von be posh wird neben Vor- und Nachname und Adresse auch das Geburtsdatum des Käufers geprüft. Dies geschieht mit Hilfe des „SCHUFA-IdentitätsCheck Premium“. Aber keine Sorge, hierbei werden keine Kontodaten übertragen und auch keine Bonitätsprüfung durchgeführt. Lediglich das Alter wird abgefragt und bestätigt.

Übrigens: Wenn Du Deine Dampf-Utensilien in einem Geschäft bei Dir in der Nähe kaufst, musst Du selbstverständlich auch dort nachweisen, dass Du über 18 Jahre alt bist!


be posh Magazin Übersicht


Du bist klasse!

Aber auch über 18?


Dampfen erst ab 18!