Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
[Stand: Juli 2018]


Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: „AVB“) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle zwischen der posh global GmbH, Reisholzer Werftstraße 38-42, +49 (0) 211 520 989 25 (nachfolgend „posh global“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB/B 73015, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Mark Wappler und Stefan Petter, USt-Identifikations-Nr.: DE296785462 und deren gewerblichen Händler (nachfolgend: „Händler“) geschlossenen Verträge über den Erwerb von E-Zigaretten und Zubehörprodukten, die außerhalb des Online-Angebots geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen posh global und dem Händler gelten diese AVB ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung oder der Verkauf der Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Händlers kommen nicht zur Anwendung; sie werden posh global gegenüber nur wirksam, wenn posh global diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Diese AVB sind Grundlage für jegliches künftiges Geschäft zwischen posh global und dem Händler; sie schließen jedwede andere Vereinbarung aus. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen von posh global dürfen von posh global berichtigt werden, ohne dass posh global für Schäden aus diesen Fehlern in Anspruch genommen werden darf.

(2) Der Händler kann jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sein, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Händler, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss, Aufnahme in die Händlerliste

(1) Die Angebote von posh global sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Händler kann telefonisch durch Anruf bei der Händler-Hotline (0800 724 20 35), durch Aushändigung des ausgefüllten Bestellscheins an einen Außendienstmitarbeiter von posh global oder durch
Übersendung des ausgefüllten Bestellscheins an posh global per Fax (+ 49 211 520 989 29), per EMail (sales@posh-global.com) oder per Post (posh global GmbH, Reisholzer Werftstr. 38-42, 40589 Düsseldorf) erfolgen.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Händler gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Angebots durch posh global kann entweder durch telefonische Vereinbarung, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail oder spätestens durch Auslieferung der Ware an den Händler erklärt werden. posh global behält sich vor, die Annahme des Angebots an den Erwerb bestimmter Mindestbestellmengen zu knüpfen.

(3) posh global behält sich vor, den Händler unter Angabe von Name/Firma in eine über das Online-Angebot von posh global öffentlich zugängliche Händlerliste aufzunehmen (z.B. in Gestalt der be posh Händlerliste auf der Website www.beposh.net). Ein Anspruch des Händlers auf Aufnahme in die Händlerliste besteht nicht. Der Händler kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten verlangen, nicht in die Händlerliste aufgenommen bzw. von der Händlerliste gestrichen zu werden. In diesem Fall wird posh global den Händler nicht in die
Händlerliste aufnehmen bzw. unverzüglich von der Händlerliste streichen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Innerhalb Deutschlands liefert posh global an den Händler versandkostenfrei. Der Versand ins Ausland erfolgt nur auf Anfrage. Hierfür anfallende Kosten (Versand, Einfuhr und Verzollung) werden dem Händler separat in Rechnung gestellt.

(3) posh global bietet grundsätzlich die Zahlarten Rechnung sowie die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs (SEPA Firmen-Lastschrift) an.

(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Forderungen aus dem Kauf per Lastschrift sind sofort zur Zahlung fällig.

(5) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(6) Es gelten die von posh global zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten von posh global ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. posh global behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger
Benachrichtigung des Händlers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich oder aufgrund der Änderung von Lieferanten notwendig ist.

(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich posh global neben der Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 15,00,- pro Mahnung zu
erheben. Dem Händler wird der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Verpflichtung des Händler zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch posh global nicht aus. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

(8) Soweit der Händler seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf posh global – vorbehaltlich der Geltendmachung etwaiger weiterer Rechte und Ansprüche – nach ihrer Wahl: den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Händler aussetzen; oder Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag in Höhe von 8%Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung berechnen.

(9) Soweit das kaufmännische Mahnverfahren gem. Abs. 7 keinen Erfolg gebracht hat, ist posh global berechtigt, gem. § 288 Abs. 5 BGB pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu EUR 40,00,- sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren oder eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes, in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Eingehende Zahlungen des Händlers werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.

(10) Bei Zahlung per Lastschrift akzeptiert posh global lediglich Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union. In keinem Fall übernimmt posh global die Kosten einer Geld-Transaktion.

(11) Der Händler darf ausschließlich mit Gegenansprüchen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder von posh global unbestritten bzw. anerkannt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Händlers ist ausgeschlossen, es sei denn der Geltendmachung liegen
gerichtlich festgestellte oder anerkannte Ansprüche zugrunde.

(12) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass die Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Händlers gefährdet wird, so ist posh global nach den gesetzlichen Vorschriften
zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Beschaffungsrisiko, Annahmeverzug

(1) Sofern für die jeweilige Ware keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie ca. 3 Tage ab Vertragsschluss. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von posh global schriftlich bestätigt wurden.

(2) Der Versand der Ware erfolgt per unversichertem Postversand. Sofern der Kunde dies wünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten vom Händler zu übernehmen sind.

(3) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht schuldhaft durch posh global herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird posh global dem Händler unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte Zahlungen des Händlers wird posh global unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

(4) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Händlers keine bzw. nicht genügend Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt posh global dem Händler dies schnellstmöglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht posh global von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(5) posh global ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Händler zumutbar ist. Hierfür kann posh global Teilrechnungen erstellen, sofern sich hierdurch keine Mehrkosten für den Händler ergeben.

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Händler über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.

(7) Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist posh global berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Händlers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Hierfür kann posh global für jeden Tag eine pauschale
Entschädigung in Höhe von EUR 10,- höchstens jedoch insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages (bzw. 10 % bei endgültiger Nichtabnahme) berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten bleibt den Parteien vorbehalten.

(8) Ein Beschaffungsrisiko wird von posh global nicht übernommen, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. posh global ist nur zur Lieferung aus dem eigenen Warenvorrat und der von posh global bei ihren Lieferanten bestellten Warenlieferung verpflichtet. Die Verpflichtung von posh global zur Lieferung entfällt, wenn posh global trotz ordnungsgemäßem kongruenten Deckungsgeschäft selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wurde sowie die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat, posh global den Händler hierüber unverzüglich informiert hat und kein
Beschaffungsrisiko übernommen hat.

(9) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er darüber hinaus verpflichtet, posh global den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen unbeschadet weitergehender Ansprüche oder Rechte zu ersetzen. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Händler über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

(10) Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) posh global behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Händler vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Außergewöhnliche Verfügungen wie z. B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde posh global unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet
oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, posh global die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

§ 6 Gewährleistungsrechte

(1) Gewährleistungsrechte des Händlers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat der Kunde dies gegenüber posh global
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird posh global die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. posh global ist stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Händler oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(4) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt posh global, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann posh global vom Händler die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Händler nicht erkennbar. Ansprüche des Händlers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von posh global gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Händlers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung beim Händler. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von posh global gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Händlers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Händlers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von posh global bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet posh global nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Händlers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von posh global, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen von posh global an den Händler übergebenen Unterlagen bleiben posh global vorbehalten. Dies gilt auch hinsichtlich solcher schriftlicher Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Ohne die
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von posh global ist der Kunde nicht berechtigt, diese an Dritte weiterzugeben. Die Unterlagen sind auf Verlangen an posh global zurückzugeben, falls der Vertrag nicht zustande kommt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AVB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Auf diese AVB sowie auf sämtliche sonstige Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von posh global.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist der Erfüllungsort. posh global ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Händlers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu
ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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