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Die E-Zigarette im Restaurant & in der Kneipe

Egal ob beim Stück Kuchen mit einem Cappuccino im kleinen Eck-Café, beim Lieblingsitaliener oder in der Kneipe mit Freunden: Der Genuss einer E-Zigarette perfektioniert einen schönen Abend in gemütlicher Runde – vor allem, wenn man dafür nicht vor die Türe muss.
Die E-Zigarette im Restaurant & in der Kneipe
Egal ob beim Stück Kuchen mit einem Cappuccino im kleinen Eck-Café, beim Lieblingsitaliener oder in der Kneipe mit Freunden: 
Der Genuss einer E-Zigarette perfektioniert einen schönen Abend in gemütlicher Runde – vor allem, wenn man dafür nicht vor die Türe muss.

Dampfen in Bars, Kneipen, Cafés und Restaurants

Nach einem deftigen Essen einen Zug von der E-Zigarette genießen? Das wünschen sich viele Dampfer. Doch ist es überhaupt erlaubt, in Cafés oder Restaurants E-Zigarette zu rauchen? Generell gilt: Es gibt keine festgeschriebenen Gesetze, die den Umgang mit der E-Zigarette in Bars, Restaurants und Cafés einheitlich regeln. Das Nichtraucherschutzgesetz überlässt es dem Hausrecht des Betreibers, ob E-Zigaretten gedampft werden dürfen, oder nicht. Frag’ daher am besten im Vorfeld nett beim Gastwirt nach, ob das Dampfen erlaubt ist. 

Häufig begrüßen Restaurant- und Barbetreiber den Konsum von E-Zigaretten, denn sie sparen sich die Klagen der Nachbarn über die erhöhte Lautstärke, wenn regelmäßig Gruppen vor dem Lokal rauchen. Mit der E-Zigaretten passiert das nicht: Dampfer genießen den Abend in geselliger Runde, ohne sich vor die Tür stehlen zu müssen. Und ihre Begleitung braucht keine Angst zu haben – E-Zigaretten produzieren keinen schädlichen Passivrauch, der störend wirkt.

Die E-Zigarette im Bierzelt auf der “Wiesn”

“Keine Zigaretten im Zelt!” lautet die Ansage der Festzeltbetreiber. In den Bierzelten des Münchner Oktoberfestes herrscht seit Jahre komplettes Rauchverbot – leider auch für die E-Zigarette. Das völlige Rauchverbot wird von den Wirten, welche das Hausrecht haben, auch auf E-Zigaretten ausgeweitet. Die Begründung: E-Zigaretten könnten andere (rauchende oder unwissende) Besucher stören oder provozieren.

Zum Glück gibt es speziell eingerichtete Raucherbereiche, in denen sowohl das Rauchen als auch das Dampfen erlaubt ist.


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